Das Verpackungsgesetz ( VerpG ) betrifft diejenigen, die gewerbsmässig mit Ware befüllte Verpackungen in Umlauf bringen ( sog. Erstinverkehr-bringer, die das Verpackungsmaterial als erstes mit Ware befüllen, deren Markenname auf der Verpackung zu finden ist oder die die Verpackung nach Deutschland importieren.
Diese Verpackungen müssen bei bei einem dualen System lizensiert werden und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ( ZSVR ) über das Portal LUCID registriert werden.
Nein. Das Angebot, das Ihr von uns erhaltet, enthält bereits alle Kosten für unsere Arbeit.
Nein, der Auftrag ist nach Auslieferung und Bezahlung Eurerseits erledigt. Ihr dürft uns aber gerne für weitere Anfragen kontaktieren :-).
In der Regel senden wir Euch Euer Angebot innerhalb von 1-2 Tagen zu. Bei manchen Produkten, die komplizierter sind, kann es etwas länger mit der Angebotserstellung dauern.
Nein. Unsere Tätigkeit steht nur Gewerbekunden zur Verfügung.
Das kommt ganz auf das Produkt an. Bei standardisierten, einfachen Produkten oder Produkten, die im Digitaldruck hergestellt werden können, wie z.B. Visitenkarten, ist die Produktion schon in Kleinst-auflagen möglich. Bei individuellen Produkten wie z.B. bedruckten Tragetaschen im Sonderformat müsst ihr mit einer höheren Mindest-menge rechnen.
Bei Lagerware in der Regel ein paar Tage. Bei allen anderen Produkten kann man hier im Moment aufgrund der schwierigen Rohstoffsituation keine pauschale Aussage treffen. Die Lieferung kann derzeit bei einigen Wochen bis Monaten liegen.
ALVA-Print & Pack GmbH
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